Ischia

Kur im Ausland auf der Insel Ischia

Kururlaub auf Ischia – zahlt die Krankenkasse?

Kuren im Negombo ThermalparkErkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn nach wie vor wird eine Kur auf Ischia von den deutschen Krankenkassen bezuschusst. Lassen Sie sich nicht davon entmutigen wenn Ihr Antrag auf eine Kur zunächst abgelehnt wird. Sie können Widerspruch einlegen und zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt der Krankenkasse mitteilen, warum eine Kur gerade auf der Insel Ischia für Sie Vorteile hat.

Bei der Krankenkasse wird man Ihnen genau die Unterschiede zwischen Kur, Kururlaub und Wellnessreisen erklären.

Voraussetzungen für eine Kur

Die deutschen Krankenkassen geben ihren Versicherten die Möglichkeit, auch im europäischen Ausland zu kuren. Ausschlaggebend für die Genehmigung einer ambulanten Kur durch die Krankenkasse sind folgende Voraussetzungen:

– es muss sich um ein anerkanntes Heilbad handeln
– der Kurort wird von Ihrem Arzt als medizinisch sinnvoll anerkannt
– die Qualität der Behandlungen muss mindestens so gut sein wie im eigene Land
– am Kurort wird vom betreuenden medizinischen Personal deutsch gesprochen
– die Kur wird vor der Buchung bei der Krankenkasse beantragt.

Die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu der Höhe der Kosten, die im Inland für vergleichbare Leistungen anfallen würden. Die am Kurort entstehenden Kosten müssen Sie zunächst selbst verauslagen. Nach Beendigung der Kur und Einreichung der Belege werden die Kosten zu den im Inland üblichen Sätze erstattet. Der Eigenanteil von 10,00 € am Tag wird, genauso wie im Heimatland, in Abzug gebracht.

Kuraufenthalt auf Ischia beginnt so:

Die Thermalanlage Poseidongarten auf Ischia Sie beantragen, wie oben beschrieben, eine ambulante Kur, unter Angabe entweder eines Kurhotels mit Therme oder auch unter Angabe einer Thermalanlage, wie zum Beispiel Poseidongarten oder Therme Belliazzi und suchen sich in der Nähe ein Hotel oder Appartement.

Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, haben Sie mit Ihrem Arzt zusammen die Möglichkeit, der Ablehnung zu widersprechen und der Krankenkasse darzulegen, warum gerade Ischia als Kurort gewählt wurde. Dazu gehören Gründe wie das Klima, die radonhaltige Luft, …

Wird Ihr Kurantrag erneut abgelehnt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die von Ihrem Arzt verordneten therapeutischen Behandlungen in Ischia in Anspruch zu nehmen, die Behandlungskosten vor Ort zu zahlen und nach Rückkehr in Deutschland die Belege zur Erstattung einzureichen. Die Unterkunftskosten müssen Sie in diesem Fall selbst tragen und erhalten also keinen Tagespauschalsatz.