Das ist ja bombig!

Dass mal ein Zug ausfällt, der Flieger nicht pünktlich startet oder sogar das Hotel eine Buchung verlegt hat – das alles kommt vor. Wer gern und viel reist, wird früher oder später solche oder ähnliche Misslichkeiten erleben. Dass man den geplanten Urlaub aber gar nicht erst antreten darf, weil die Fluggesellschaft einen nicht lässt: Das kommt nun nicht so häufig vor.

Eben dies passierte aber einem Mann, der von Düsseldorf aus in die USA fliegen wollte. Am Check In-SchaltBombig ist der falsche Ausdruck beim Fliegen.er wagte er zu sagen, er freue sich auf einen „bombigen Urlaub“. Ups. „Bombe“ ist nun wirklich ein Wort, dass man an Flughäfen heutzutage nach Möglichkeit vermeiden sollte – ob im Scherz, wie es hin und wieder vorkam, oder eben einfach nur als saloppen Ausdruck. Nichts anderes, beteuerte der verhinderte Reisende, als „toll“ habe er mit „bombig“ gemeint. Genutzt hat es nichts, er durfte nicht mit. Und genau das war von den Mitarbeitern der Fluggesellschaft dann doch etwas zu übergriffig, befand nun das Düsseldorfer Amtsgericht (nachzulesen in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung). Der Urlauber hatte die Fluggesellschaft verklagt und bekam in erster Instanz Recht – das Gericht befand, dass er eine Entschädigung für seine entgangenen Urlaubsfreuden verdient habe.

Die Anti-Terror-Sprachpolizei schlägt zu

Für mich stellt sich hier schon die Frage, wie sehr uns die Angst vor Terror und Anschlägen bereits eine Art Sprachpolizei beschert hat. Dass man sich vor vermeintlichen Scherzen wie „Wenn der Flieger nicht gleich startet, bring ich irgendwen um“ hüten sollte, das müsste den meisten Fluggästen mittlerweile klar sein. Insbesondere in den USA kann eine solche unbedachte Aussage schmerzhaft (und teuer) enden. Dass ein Passagier nur wegen des Wörtchens „bombig“ – das im allgemeinen Sprachgebrauch doch wirklich nicht unbekannt sein dürfte – am Flughafen stehen gelassen wird, ist schon eine Steigerung der Furcht vor Attentaten. Oder es ist vorauseilender Gehorsam, schließlich will sich in Zeiten wie diesen niemand vorwerfen lassen, er habe selbst vage Andeutungen nicht ernst genommen.

Sollte ich also demnächst besser aufpassen, was ich am Flughafen oder Bahnhof von mir gebe, wenn ich mich ärgere oder gar freue? Vielleicht sorgt aber auch das Urteil für ein kleines Umdenken, dass nicht jede kleine Äusserung gleich auf die Goldwaage gelegt werden muss. Für ein enspannteres Reisen fände ich das jedenfalls „bombig“.

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